Ab 2013: Keine Rundfunkgebühren in Gartenlauben



Aktuelle Informationen für Gartenfreunde in Kleingärtnervereinen. 


-> 2013: KEINE RUNDFUNKGEBÜHREN IN GARTENLAUBEN
Die Ministerpräsidenten der Länder haben
ein neues Rundfunkgebührenmodell beschlossen.
Ab 2013 wird es keine Gebühr mehr auf Geräte,
sondern einen Beitrag pro Haushalt in einer Wohnung geben.
Die Gebührenreform macht einiges einfacher
und stellt eine Entlastung für Doppelzahler dar.
War es bisher immer mit viel Bürokratie verbunden,
entweder Fernsehen und Radio,
nur Radio oder ein so genanntes
�neuartiges Rundfunkgerät� anzumelden,
so wird die Abgabe ab 2013 pauschal pro Haushalt fällig.
Damit zahlen einerseits zwar auch die,
die kein Rundfunkgerät besitzen,
andererseits werden aber auch viele Haushalte entlastet,
die bisher doppelt zahlen mussten,
etwa Familien mit erwachsenen Kindern. Dies bedeutet anderseits,
dass für Zweitwohnungen eine weitere Rundfunkgebühr fällig ist.
Damit zukünftig nicht erneut Probleme
durch eifrige Mitarbeiter der Gebühreneinzugzentrale (GEZ) auftreten,
die jeden umbauten Raum � also auch Gartenlauben � für eine Wohnung halten,
setzte sich der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde (BDG)
erfolgreich für eine eindeutige Regelung zugunsten der Kleingärtner ein.
Durch politische Intervention der im BDG
organisierten Landesverbände in den Bundesländern wurde eine
unmissverständliche Regelung in den 15. Rundfunkstaatsvertrag aufgenommen:
 In § 3 Abs. 1 heißt es ab 2013:
�Nicht als Wohnung gelten Bauten nach § 3 Bundeskleingartengesetz�.



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