19. Juni 2011 ist Tag des Gartens

Am 19. Juni 2011 ist Tag des Gartens

Bereits zum 23. Mal feiern die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner 2011 ihren Tag des Gartens.


Der Festtag, der traditionell am zweiten Sonntag im Juni stattfindet, wird in diesem Jahr wegen des Pfingstfestes auf den 19. Juni 2011 verschoben.

Sein Motto lautet:  Abenteuer Kleingarten

Die Auftaktveranstaltung startet in Koblenzauf dem Gelände der Bundesgartenschau und wird von BDG – Präsident Dr. Achim Friedrich eröffnet.

Gleichzeitig werden zahlreiche Kleingärtnervereine quer durch die Republik ihre Pforten öffnen und mit vielfältigen Aktionen das Abenteuer Garten präsentieren.




-> 2013: KEINE RUNDFUNKGEBÜHREN IN GARTENLAUBEN
Die Ministerpräsidenten der Länder haben ein neues Rundfunkgebührenmodell beschlossen.
 Ab 2013 wird es keine Gebühr mehr auf Geräte, sondern einen Beitrag pro Haushalt in einer Wohnung geben.
Die Gebührenreform macht einiges einfacher und stellt eine Entlastung für Doppelzahler dar.
War es bisher immer mit viel Bürokratie verbunden, entweder Fernsehen und Radio,
nur Radio oder ein so genanntes �neuartiges Rundfunkgerät� anzumelden,
so wird die Abgabe ab 2013 pauschal pro Haushalt fällig. Damit zahlen einerseits zwar auch die,
 die kein Rundfunkgerät besitzen, andererseits werden aber auch viele Haushalte entlastet,
die bisher doppelt zahlen mussten, etwa Familien mit erwachsenen Kindern. Dies bedeutet anderseits,
 dass für Zweitwohnungen eine weitere Rundfunkgebühr fällig ist.
Damit zukünftig nicht erneut Probleme durch eifrige Mitarbeiter der Gebühreneinzugzentrale (GEZ) auftreten,
 die jeden umbauten Raum � also auch Gartenlauben � für eine Wohnung halten, setzte sich der Bun!
 desverband Deutscher Gartenfreunde (BDG) erfolgreich für eine eindeutige Regelung zugunsten der Kleingärtner ein.
Durch politische Intervention der im BDG organisierten Landesverbände in den Bundesländern wurde eine
unmissverständliche Regelung in den 15. Rundfunkstaatsvertrag aufgenommen: In § 3 Abs. 1 heißt es ab 2013:
�Nicht als Wohnung gelten Bauten nach § 3 Bundeskleingartengesetz�.










” Das – Tag – des – Gartens – Logos ” sowie Werbeposter im DIN A4 Format

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